Katharina Jentzsch

Rechtsanwältin

mit Spezialgebiet Familienrecht

Beistand

Befinden Sie sich gerade in einem Scheidungsverfahren, in dem es auch um die Regelung des Umgangs Ihrer Kinder geht?

Was ist ein Verfahrensbeistand?

Ein gerichtlich bestellter Verfahrensbeistand hat in Scheidungsverfahren oder anderen gerichtlichen Verfahren, die Kindschaftssachen betreffen (Umgang, Personensorge, Herausgabe des Kindes und anderes), das Interesse des Kindes festzustellen, das Kindeswohl zu sichern und im Verfahren zur Geltung zu bringen.

Ich bin Mitglied im Thüringer Verband Anwalt des Kindes (VAK) und des Arbeitskreises beim Amtsgericht/ Familiengericht Erfurt Kinder bei Trennung und Scheidung (KiTS).

Durch fachliche Fortbildung habe ich Kenntnisse im Zusammenhang mit der Gestaltung des Umgangs von Pflegekindern erworben.


Zu meinem Tätigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung als Ergänzungs- und Umgangspflegerin.

Was tut eine Ergänzungs- und Umgangspflegerin?

Eine gerichtlich bestellte Ergänzungspflegerin tritt an die Stelle von Eltern oder Vormund, wenn diese an der Ausübung des Sorgerechts tatsächlich oder rechtlich verhindert sind.

Eine Umgangspflegerin wird gerichtlich bestellt, um den Umgang zwischen einem Kind/ mehreren Kindern und einem Elternteil zu gestalten bzw. diesen anzubahnen.